Radeberger SV e.V.
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Voraussetzungen für die Tätigkeit als Schiedsrichter

  • Interesse und Freude am Fußball
  • Mindestalter von 12 Jahren
  • Einsatzbereitschaft für regelmäßige Spielleitungen
  • Ablegen der Schiedsrichterprüfung
  • Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen

Entschädigung als Schiedsrichter

  • Aufwandsentschädigung für die Spielleitung (Höhe ist abhängig von der Spiel- und Altersklasse)
  • Erstattung der Fahrtkosten
  • freier Eintritt zu allen Spielen im Verbandsgebiet des Deutschen Fußball-Bundes unter Vorlage des Schiedsrichterausweises

Leistungen unseres Vereins für Schiedsrichter

  • Befreiung vom Abteilungsmitgliedsbeitrag
  • Finanzierung der Schiedsrichteraus- und Fortbildung
  • Bereitstellung der Schiedsrichterbekleidung und -ausrüstung
  • zusätzliche Zahlung einer Aufwandentschädigung

 

Solltest du Interesse oder Fragen haben, dann wende dich einfach an uns!

Radeberger SV Abt. Fussball
Schillerstr. 78
01454 Radeberg

E-Mail: info@radebergersv-fussball.de

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